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Wir fördern den Aufbau Ihrer Altersvorsorge zusätzlich mit einem attraktiven Arbeitgeberzuschuss

Wir fördern den Aufbau Ihrer Altersvorsorge zusätzlich mit einem attraktiven Arbeitgeberzuschuss.

Für Verträge, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen werden, zahlen wir auf den Entgeltumwandlungsbetrag einen Zuschuss in Höhe von 15%.

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss ist, dass Ihr Bruttojahresgehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung (80.400 EUR im Jahr 2019) liegt.

Der Arbeitgeberzuschuss wird maximal für eine Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (= monatlich 268 EUR, Stand 2019) gewährt. Für eine eventuell darüber hinaus gehende Entgeltumwandlung besteht kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss.

Eine Maximierung des Zuschusses auf tatsächlich eingesparte Sozialversicherungsbeiträge erfolgt nicht.

Unser Arbeitgeberzuschuss wird zusätzlich zu Ihrem Beitrag in den Direktversicherungsvertrag eingezahlt.

Auch der Arbeitgeberzuschuss ist vom ersten Tag an unverfallbar und unabhängig vom Zeitpunkt eines etwaigen Ausscheidens aus unserem Unternehmen nicht mehr entziehbar.

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